Neues zur Bayerischen Grundsteuerreform
Hier erhalten Sie Informationen zur Bayerischen Grundsteuerreform.
Wie funktioniert der Datenabruf aus dem BayernAtlas-Grundsteuer?
Für den Stichtag 1. Januar 2022 werden über das Internetportal BayernAtlas der Bayerischen Vermessungsverwaltung ausgewählte Daten aus dem Liegenschaftskataster im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022 kostenlos zur Verfügung gestellt. Dies sind:
- Flurstücksnummer
- Amtliche Flächen
- Gemeindenamen
- Gemarkungsname und Gemarkungsnummer
- Tatsächliche Nutzung mit den zugehörigen Flächenanteilen
- (Gesamt-)Ertragsmesszahl für landwirtschaftliche Flächen
Neues zur Bayerischen Grundsteuerreform vom 10.05.2022
Im Zuge der Grundsteuerreform erhalten die Kommunen vermehrt Nachfragen, insbesondere zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit der Grundsteuervordrucke.
Wir möchten Sie daher informieren, dass die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet sind.
Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.
Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwernden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zur Verfügung gestellt werden.
Die unter www.grundsteuer.bayern.de eingestellten Formulare dürfen somit lediglich am PC und nicht handschriftlich ausgefüllt werden.
Unter www.grundsteuer.bayern.de finden Sie auch weitere Informationen zur Grundsteuer.

Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
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Wie läuft das Verfahren ab?
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Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
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Was ist zu tun?
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Sie sind steuerlich beraten?
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Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?
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Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?
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Hängen die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 zusammen?
Pressemitteilungen
- Die Erklärungsabgabe für die Grundsteuer ab 2025 ist ab 01. Juli 2022 möglich. Was sie jetzt wissen müssen, finden Sie >>HIER<<.
- Startschuss für Abgabe der Grundsteuererklärungen