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Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

Beschreibung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Markt Wilhermsdorf
Markt Wilhermsdorf

Bauamt
Markt Wilhermsdorf

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  • Montag 07:30 - 12:00
    Dienstag 07:30 - 12:00 und 16:30 - 18:00
    Mittwoch 07:30 - 12:00
    Donnerstag 07:30 - 12:00
    Freitag 07:30 - 12:00

Frau Knorr

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