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Leistung Detail

Grundstücke; Informationen zu Betretungs- und Befahrverboten

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Markt Wilhermsdorf
Markt Wilhermsdorf

Bauamt
Markt Wilhermsdorf

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