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Leistung Detail

Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Markt Wilhermsdorf
Markt Wilhermsdorf

Hauptverwaltung / Personalamt
Markt Wilhermsdorf

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  • Montag 07:30 - 12:00
    Dienstag 07:30 - 12:00 und 16:30 - 18:00
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    Donnerstag 07:30 - 12:00
    Freitag 07:30 - 12:00

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