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Montag 07:30 - 12:00
Dienstag 07:30 - 12:00 und 16:30 - 18:00
Mittwoch 07:30 - 12:00
Donnerstag 07:30 - 12:00
Freitag 07:30 - 12:00
Leistung Detail
Feldgeschworene; Beauftragung
Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.
Beschreibung
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 26.06.2025
Redaktionell verantwortlich: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (siehe BayernPortal)
Markt Wilhermsdorf
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