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Dienstag 07:30 - 12:00 und 16:30 - 18:00
Mittwoch 07:30 - 12:00
Donnerstag 07:30 - 12:00
Freitag 07:30 - 12:00
Leistung Detail
Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft
Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
Beschreibung
Besondere Hinweise
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 07.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Markt Wilhermsdorf
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