Bauen & Sanieren im Altort
Sämtliche Bauvorhaben im Sanierungsgebiet (siehe folgenden Schwarzplan) müssen bei der Gemeinde angezeigt werden!
Denn..
Der Altort besitzt eine besondere städtebauliche Gestaltung. Der Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner historisch überlieferten städtebaulichen Gestalt und Baustruktur ist ein besonderes städtebauliches Anliegen und ist von besonderer kultureller Bedeutung.
Zu der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung gelangen Sie >>HIER<<
Zu der Sanierungssatzung gelangen Sie >>HIER<<

Kommunales Förderprogramm
Hier erfahren Sie alles Notwendige über die Zuschüsse durch die Gemeinde für private Bauvorhaben im Altort.
Fassadenprogramm Markt Wilhermsdorf
Mit dem kommunalen Förderprogramm profitieren Eigentümer von Grundstücken im Sanierungsgebiet durch vielseitige Rückenstärkung des Marktes Wilhermsdorf.
- Sie bekommen eine kostenlose Architektenberatung durch unsere Sanierungsberaterin für Ihre geplanten Maßnahmen.
- Der Markt Wilhermsdorf zahlt Ihnen bei Firmenleistungen einen Zuschuss von bis zu 30% der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann dabei bis 20.000 € betragen.
- Bei Eigenleistung übernimmt der Markt Wilhermsdorf bis zu 50 % der Materialeistung der förderfähigen Kosten (Bagatellgrenze: 1.000€).
- Außerdem können zusätzlich bei bestimmten Gebäuden im Altort (Sanierungsgebiet) steuerliche Begünstigungen nach dem Einkommenssteuergesetz beansprucht werden. Interessierte sprechen hierzu bitte mit ihrem Steuerberater bzw. dem zuständigen Finanzamt.
-
Das ist noch wichtig!
-
Wer erhält die Förderung?
-
Wie ist der Ablauf?
-
Was wird gefördert?
Informationen zum Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gem. §7h Einkommenssteuergesetz (EStG)
Sonderabschreibungen
Die Angaben dieses Merkblattes sind als allgemeiner Hinweis zu verstehen. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit im steuerrechtlichen Sinne kann nicht übernommen werden.
Erkundigungen beim Finanzamt oder einer Steuerfachkraft sind einzuholen.
Der Markt Wilhermsdorf übernimmt keine Gewähr.
Erhöhte Absetzung nach § 7h EStG bei Gebäuden in Sanierungsgebieten
- Herstellungskosten für Baumaßnahme: 7 Jahre zu 9 % / weitere 4 Jahre zu 7 %
- Anschaffungskosten: 7 Jahre zu 9 % / weitere 4 Jahre zu 7 %
Voraussetzungen
- Objekt liegt im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet
- Maßnahme dient der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen.
- Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des §177 BauGB zur Beseitigung von Missständen und zur Behebung von Mängeln
Bescheinigungsfähige Aufwendungen
- Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des §177 BauGB
- Maßnahmen an Gebäuden, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen, dazu gehören Maßnahmen
- die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung des Gebäudes dienen
- Umnutzung und Umgestaltung eines Gebäudes
- Maßnahmen zur notwendigen Anpassung an den allgemeinen Wohnstandard
- Planungs- und Baunebenkosten für vorgenannte Maßnahmen
NICHT bescheinigungsfähig
- Aufwendungen für den Erwerb der Immobilie (Kaufpreis, Notargebühren, Grunderwerbssteuer etc.)
- Versicherungen (z. B. Bauwesenversicherung, Bauherrenhaftpflicht,..)
- Sogenannte Luxusmodernisierungen
- Abriss und Wiedereinrichtung von Gebäuden und Gebäudeteilen
- Laufende Instandhaltung; Reparatur- und Wartungskosten für vorhandene technische Gebäudeeinrichtungen
- Ausstattung (z.B. Einbaumöbel, Lampen, Spiegel,..)
- Kosten für Maßnahmen außerhalb des Gebäudes (Außenanlagen, Stellplätze, Gas, Strom, etc.)
- Herstellungsbeiträge für Kanal und Wasser
Diese Aufzählung ist nicht abschließend und ist im Einzelfall mit einer Steuerfachkraft oder dem Finanzamt zu klären.
Antragsunterlagen
1. für vertragliche Vereinbarung vor Baubeginn
- Modernisierung schriftlich beantragen mit:
- Planungs- bzw. Bauantragsunterlagen (Lageplan, Grundrisse, Fassadenansichten, ggf. Freiflächenkonzept)
- Maßnahmenbeschreibung
- Kostenschätzung (in Gewerke gegliedert)
- Angabe des Durchführungszeitraumes
- Abschluss und Gegenzeichnung einer Modernisierungsvereinbarung mit dem Markt Wilhermsdorf
Bescheinigungsfähig sind nur Maßnahmen, zu deren Durchführung sich der Eigentümer gegenüber der Gemeinde vor Beginn der Baumaßnahme verpflichtet hat.
2. Erteilung der Bescheinigung nach Abschluss der Baumaßnahmen
- Eigentümer muss schriftlich die Ausstellung der Bescheinigung beim Markt beantragen, mit:
- nach Gewerken gegliederte Kosten-/Rechnungsaufstellung
- Originalrechnungen mit zugehörigen Zahlungsbelegen (werden nach Prüfung zurückgegeben)
- unter Angabe anderer Zuschüsse/Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln
Vorlage der Bescheinigung beim Finanzamt
- Die Bescheinigung ist nicht alleinige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung. Die Finanzbehörde prüft weitere steuerrechtliche Voraussetzungen
Weitere Absetzungsmöglichkeiten und Steuerbegünstigungen
Erhöhte Absetzung nach § 7 i EStG bei Baudenkmalen |
|
Steuerbegünstigungen nach § 10 f EStG für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale |
|
Sprechen Sie mit Ihrer Steuerfachkraft oder dem Finanzamt. |
Genauere Informationen/einen Überblick erhalten Sie mit einem Klick auf dem >> Infoblatt des Marktes Wilhermsdorf <<