Über uns
Gemäß §36 des EnWG ist der Grundversorger für Haushaltskunden in der allgemeinen Versorgung zum Stichtag 1. Juli in einem drei Jahresrhythmus zu ermitteln.
Die Feststellung ist im Internet zu veröffentlichen.
Feststellung des Grundversorgers für das Netzgebiet der Gemeindewerke Wilhermsdorf:
Gemäß §36 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde zum 1. Juli 2021 der Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre bestimmt und der zuständigen Behörde mitgeteilt.
Grundversorger für das Netzgebiet der Gemeindewerke Wilhermsdorf sind die Gemeindewerke Wilhermsdorf.