Sprungziele

Über uns

Gemäß §36 des EnWG ist der Grundversorger für Haushaltskunden in der allgemeinen Versorgung zum Stichtag 1. Juli in einem drei Jahresrhythmus zu ermitteln.

Die Feststellung ist im Internet zu veröffentlichen.

Feststellung des Grundversorgers für das Netzgebiet der Gemeindewerke Wilhermsdorf:

Gemäß §36 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde zum 1. Juli 2021 der Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre bestimmt und der zuständigen Behörde mitgeteilt.

Grundversorger für das Netzgebiet der Gemeindewerke Wilhermsdorf sind die Gemeindewerke Wilhermsdorf.

 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.