Stromvertrieb
Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen und Ansprechpartner rund um den Stromvertrieb der Gemeindewerke.
Anpassung laufender Lieferverträge
Am 08.11.2006 ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" – Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV, BGBI. I 2006, S. 2391) in Kraft getreten. Diese Verordnung hat unmittelbaren Einfluss auf die mit uns geschlossenen Lieferverträge. Nach § 23 Abs. 1 StromGVV geben wir hiermit bekannt, dass die Regelungen der neuen Grundversorgungsverordnungen aller vor dem 13.07.2005 und nach § 10 EnWG a.F. geschlossenen Lieferverträge werden. Für Lieferverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die StromGVV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.