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Stromnetz

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Ansprechpartner zum Stromnetz der Gemeindewerke.

Notfallnummer Bauhof 24h / 365 Tage

  • Notfallnummer im Bauhof

Anpassung laufender Netzverträge

Am 08.11.2006 ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" - Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, BGBl. I 2006, S. 2477) in Kraft getreten. Diese Verordnung hat unmittelbaren Einfluss auf die mit uns abgeschlossenen Netzanschlussverträge mit in Niederspannung an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern. Nach § 29 Abs. 1 NAV i.V.m. § 115 Abs. 1 S. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde. Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.

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