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Stromvertrieb

Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen und Ansprechpartner rund um den Stromvertrieb der Gemeindewerke.

Notfallnummer Bauhof 24h / 365 Tage

  • Notfallnummer im Bauhof

Anpassung laufender Lieferverträge

Am 08.11.2006 ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" – Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV, BGBI. I 2006, S. 2391) in Kraft getreten. Diese Verordnung hat unmittelbaren Einfluss auf die mit uns geschlossenen Lieferverträge. Nach § 23 Abs. 1 StromGVV geben wir hiermit bekannt, dass die Regelungen der neuen Grundversorgungsverordnungen aller vor dem 13.07.2005 und nach § 10 EnWG a.F. geschlossenen Lieferverträge werden. Für Lieferverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die StromGVV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.

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