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 Donnerstag 07:30 - 12:00
 Freitag 07:30 - 12:00
Leistung Detail
Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.
                                    Beschreibung
                                
                                    Formulare
                                
                                    Verfahrensablauf
                                
                                    Besondere Hinweise
                                
                                    Fristen
                                
                                    Kosten
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
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Freigabevermerk
Stand: 30.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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