Leistung Detail
Wildschaden; Anmeldung
Berechtigte können einen Wildschaden bei der zuständigen Gemeinde anmelden.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 24.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)