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 Mittwoch 07:30 - 12:00
 Donnerstag 07:30 - 12:00
 Freitag 07:30 - 12:00
Leistung Detail
Wassergefährdende Stoffe; Unfallmeldung bei Polizei oder Feuerwehr
Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen können z. B. zu Fischsterben führen oder Boden und Grundwasser verunreinigen. Sie sind sofort der Polizei oder der Feuerwehr (Notruf 110 oder 112) zu melden. Die Feuerwehr ergreift dann Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.
                                    Beschreibung
                                
                                    Fristen
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
Freigabevermerk
Stand: 30.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
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