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Mittwoch 07:30 - 12:00
Donnerstag 07:30 - 12:00
Freitag 07:30 - 12:00
Leistung Detail
Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden
Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.
                                    Beschreibung
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
Freigabevermerk
Stand: 14.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
                                                    Markt Wilhermsdorf
                                                
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