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 Donnerstag 07:30 - 12:00
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Leistung Detail
Todesbescheinigung; Weitergabe
Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
                                    Beschreibung
                                
                                    Voraussetzungen
                                
                                    Fristen
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
                                    Weiterführende Links
                                
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Freigabevermerk
Stand: 24.03.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
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