- +49 9102 9958-111
- rathaus@markt-wilhermsdorf.de
- Montag 07:30 - 12:00 
 Dienstag 07:30 - 12:00 und 16:30 - 18:00
 Mittwoch 07:30 - 12:00
 Donnerstag 07:30 - 12:00
 Freitag 07:30 - 12:00
Leistung Detail
Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung
Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.
                                    Beschreibung
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
                                    Rechtsbehelf
                                
Freigabevermerk
Stand: 07.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
                                                    Markt Wilhermsdorf
                                                
Markt Wilhermsdorf