Leistung Detail
Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung
Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist eine Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden (örtliche Straßenverkehrsbehörden), die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und großen Kreisstädte (untere Straßenverkehrsbehörden). Die Gemeinden sind als örtliche Straßenverkehrsbehörden zuständig, soweit sich Maßnahmen zur Verkehrsregelung ausschließlich auf Gemeindestraßen beziehen. Darüber hinaus sind für die Bundesautobahnen die Autobahndirektionen zuständige Straßenverkehrsbehörden.
Stand 08.03.2021
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)