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Donnerstag 07:30 - 12:00
Freitag 07:30 - 12:00
Leistung Detail
Pflanzliche Abfälle; Anzeige der Beseitigung durch Verbrennung
Landwirtschafts- und Erwerbsgartenbaubetriebe müssen die Verbrennung von strohigen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen anzeigen.
                                    Beschreibung
                                
                                    Verfahrensablauf
                                
                                    Besondere Hinweise
                                
                                    Fristen
                                
                                    Kosten
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
Freigabevermerk
Stand: 25.03.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
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