Leistung Detail
Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel und eID-Karte; Auskunft über gespeicherte Daten
Sie können bei der Personalausweisbehörde Einsicht in die auf dem Chip Ihres neuen Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels gespeicherten Daten verlangen. Sie können sich diese Daten aber auch am Smartphone anzeigen lassen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Freigabevermerk
Stand: 18.03.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)