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Leistung Detail
Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
                                    Beschreibung
                                
                                    Online-Verfahren
                                
                                    Formulare
                                
                                    Voraussetzungen
                                
                                    Fristen
                                
                                    Erforderliche Unterlagen
                                
                                    Kosten
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
                                    Rechtsbehelf
                                
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Freigabevermerk
Stand: 07.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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