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Leistung Detail
Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
                                    Beschreibung
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
                                    Rechtsbehelf
                                
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Freigabevermerk
Stand: 03.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
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