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- Montag 07:30 - 12:00 
 Dienstag 07:30 - 12:00 und 16:30 - 18:00
 Mittwoch 07:30 - 12:00
 Donnerstag 07:30 - 12:00
 Freitag 07:30 - 12:00
Leistung Detail
Kommunalsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt, der Gemeinde oder dem Markt bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber diesen nachgekommen sind.
                                    Beschreibung
                                
                                    Voraussetzungen
                                
                                    Besondere Hinweise
                                
                                    Erforderliche Unterlagen
                                
                                    Kosten
                                
Freigabevermerk
Stand: 13.12.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
                                                    Markt Wilhermsdorf
                                                
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