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Montag 07:30 - 12:00
Dienstag 07:30 - 12:00 und 16:30 - 18:00
Mittwoch 07:30 - 12:00
Donnerstag 07:30 - 12:00
Freitag 07:30 - 12:00
Leistung Detail
Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Freigabevermerk
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Markt Wilhermsdorf
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