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- Montag 07:30 - 12:00 
 Dienstag 07:30 - 12:00 und 16:30 - 18:00
 Mittwoch 07:30 - 12:00
 Donnerstag 07:30 - 12:00
 Freitag 07:30 - 12:00
Leistung Detail
Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen
Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.
                                    Beschreibung
                                
                                    Formulare
                                
                                    Voraussetzungen
                                
                                    Verfahrensablauf
                                
                                    Besondere Hinweise
                                
                                    Fristen
                                
                                    Erforderliche Unterlagen
                                
                                    Kosten
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
                                    Rechtsbehelf
                                
                                    Weiterführende Links
                                
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Freigabevermerk
Stand: 11.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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