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Leistung Detail
Haushaltsplan und Haushaltssatzung; Kommunen
Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.
                                    Beschreibung
                                
                                    Voraussetzungen
                                
                                    Fristen
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
                                    Weiterführende Links
                                
Freigabevermerk
Stand: 14.02.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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