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Leistung Detail
Geburt; Anzeige
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.
                                    Beschreibung
                                
                                    Online-Verfahren
                                
                                    Formulare
                                
                                    Verfahrensablauf
                                
                                    Besondere Hinweise
                                
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                                    Erforderliche Unterlagen
                                
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Freigabevermerk
Stand: 06.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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