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 Donnerstag 07:30 - 12:00
 Freitag 07:30 - 12:00
Leistung Detail
Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
                                    Beschreibung
                                
                                    Erforderliche Unterlagen
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
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Freigabevermerk
Stand: 26.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
                                                    Markt Wilhermsdorf
                                                
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