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Leistung Detail
Baugebiet; Informationen zur Erschließung
Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.
                                    Beschreibung
                                
                                    Kosten
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
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Freigabevermerk
Stand: 14.02.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
                                                    Markt Wilhermsdorf
                                                
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