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Wahlhelfer; Berufung

Als Wahlhelfer werden die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände bezeichnet. Sie sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen in den Wahllokalen zuständig; insbesondere werten und zählen sie die Stimmzettel aus und melden die Ergebnisse an die Gemeinde. Sie sind ehrenamtlich tätig und können eine Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld) erhalten.

Beschreibung
Voraussetzungen
Ralf Bogendörfer

Geschäftsleitung, Kindergarten, Schule, Jugendtreff

Alle Leistungen

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