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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist eine Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden (örtliche Straßenverkehrsbehörden), die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und großen Kreisstädte (untere Straßenverkehrsbehörden). Die Gemeinden sind als örtliche Straßenverkehrsbehörden zuständig, soweit sich Maßnahmen zur Verkehrsregelung ausschließlich auf Gemeindestraßen beziehen. Darüber hinaus sind für die Bundesautobahnen die Autobahndirektionen zuständige Straßenverkehrsbehörden.

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