Bürgeramt, Gewerbeamt, Standesamt
- 09102 9958-118
- 09102 9958-111
- E-Mail senden
- Rathaus-Neubau, EG, Zi. 18
Sprechzeiten: Di. von 08-18 Uhr und Fr von 08:00-13 Uhr
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
Stand: 06.07.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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