Bürgeramt, Gewerbeamt, Standesamt
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- 09102 9958-111
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- Rathaus-Neubau, EG, Zi. 19
Bürgeramt, Standesamt, Ordnungsamt
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- 09102 9958-111
- E-Mail senden
- Rathaus-Neubau, Zi. 17
Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind für andere Verkehrsteilnehmer tabu. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.
Stand: 08.03.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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