Märkte und Veranstaltungen, Arbeitslosen- und Familienberatung
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Mo., Di., Do. vormittags
Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil.
Stand: 30.09.2020
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
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