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Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung

Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, welche die Gaststreitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.

Beschreibung
Fristen
Rechtsbehelf
Katrin Decker

Bauverwaltung Hoch- und Tiefbau, Straßen- und Verkehrswesen, Bauanträge, Erschließungs- und Beitragsrecht

Claudia Meurer

Leitung der Bauverwaltung, Bauleitplanung, Hoch- und Tiefbau, Städtebau und Ortsentwicklung, Städtebauförderung

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