Liegenschaftsverwaltung, Mieten und Pachten, Steuern, Gebühren und Abgaben, Buchhaltung
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Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.
Stand: 27.05.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Liegenschaftsverwaltung, Mieten und Pachten, Steuern, Gebühren und Abgaben, Buchhaltung
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