Sprungziele

Außenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können im bauplanungsrechtlichen Außenbereich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung vor allem von Wohngebäuden erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlassen.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Claudia Meurer

Leitung der Bauverwaltung, Bauleitplanung, Hoch- und Tiefbau, Städtebau und Ortsentwicklung, Städtebauförderung

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