Infos zur Maskenpflicht
Ab dem 25.01.2021 gibt es eine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel und im ÖPNV
FFP2-Masken für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige können kostenlos je drei FFP2-Masken erhalten.
Die Masken werden über die jeweilige Wohnortgemeinde der pflegebedürftigen Person ausgegeben. Zum Nachweis der Bezugsberechtigung genügt es, das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades beim Abholen mitzubringen.
Die Masken sind für die Hauptpflegeperson gedacht und werden für eine Pflegeperson pro zu pflegendem Angehörigen ausgegeben.
Wo? Rathaus Markt Wilhermsdorf, Erdgeschoss Neubau (Ordnungsamt/Einwohnermeldeamt)
Wann? Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr (bitte läuten)
Telefonnummer für Rückfragen: 09102 9958-117
FFP2-Masken für Bedürftige
An Bedürftige werden durch das Landratsamt kostenlose Masken verteilt.
Alle Personen, die Grundsicherung nach dem SGB II oder Leistungen nach dem SGB XII beziehen, erhalten automatisch je fünf FFP2-Masken per Post vom Landratsamt.
FFP2-Masken für gefährdete Risikogruppen
Gefährdete Risikogruppen bekommen die Masken über zugesendete Bezugsscheine vom Bund zur Abholung gegen Zuzahlung in der Apotheke