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Verkehrsrechtliche Anordnung / Sondernutzung

Informationen zu Verkehrsrechtlichen Anordnungen und Sondernutzung.

Für alle notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen und Verkehrsbehinderungen, z.B. auf Grund von Aufgrabungen, Baustellen, Container-/Gerüststellung oder Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsgrund sind kostenpflichtige verkehrsrechtliche Anordnungen erforderlich. Private Antragsteller müssen Beschilderungen von einer Fachfirma ausführen lassen. Um die verkehrsrechtliche Anordnung erteilen zu können, benötigen wir den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag, einen Lageplan mit genauer Einzeichnung der benötigten Fläche und die von Ihnen vorgesehene Beschilderung zur Absicherung der Arbeiten.

Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d. h. im Sinne von Fortbewegung. Für jede über den Gemeingebrauch hinaus gehende Nutzung ist eine kostenpflichtige Sondernutzungserlaubnis erforderlich, wie z. B. für das Aufstellen von Verkaufsständen, Warenautomaten, von Fahrradständern oder von Tischen und Stühlen, z. B. vor Gaststätten. Gleiches gilt für die Nutzung der Straße für sonstige gewerbliche Zwecke, z. B. die Verteilung von Werbematerial.

Min. zwei Wochen vor der geplanten Maßnahme ist ein Antrag bei der Gemeinde Wilhermsdorf  bzw. im Landratsamt Fürth einzureichen.

Die Anordnung für Gemeindestraßen und für Gehwege, Parkstreifen erteilt die Gemeinde Wilhermsdorf (strassenverkehr@markt-wilhermsdorf.de), für Kreis- und Staatsstraßen das Landratsamt Fürth (verkehrswesen@lra-fue.bayern.de).

Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag, einen Lageplan mit genauer Einzeichnung der benötigten Fläche und die von Ihnen vorgesehene Beschilderung zur Absicherung an:

strassenverkehr@markt-wilhermsdorf.de

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