Sprungziele

Sämtliche Bauvorhaben im Sanierungsgebiet (siehe folgenden Schwarzplan) müssen bei der Gemeinde angezeigt werden!

Denn..

Der Altort besitzt eine besondere städtebauliche Gestaltung. Der Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner historisch überlieferten städtebaulichen Gestalt und Baustruktur ist ein besonderes städtebauliches Anliegen und ist von besonderer kultureller Bedeutung.

Zu der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung gelangen Sie >>HIER<<

Zu der Sanierungssatzung gelangen Sie >>HIER<<

Kommunales Förderprogramm

Hier erfahren Sie alles Notwendige über die Zuschüsse durch die Gemeinde für private Bauvorhaben im Altort.

Fassadenprogramm Markt Wilhermsdorf

Mit dem kommunalen Förderprogramm profitieren Eigentümer von Grundstücken im Sanierungsgebiet durch vielseitige Rückenstärkung des Marktes Wilhermsdorf.

  1. Sie bekommen eine kostenlose Architektenberatung durch unsere Sanierungsberaterin für Ihre geplanten Maßnahmen.
  2. Der Markt Wilhermsdorf zahlt Ihnen bei Firmenleistungen einen Zuschuss von bis zu 30% der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann dabei bis 20.000 € betragen.
  3. Bei Eigenleistung übernimmt der Markt Wilhermsdorf bis zu 50 % der Materialeistung der förderfähigen Kosten (Bagatellgrenze: 1.000€).
  4. Außerdem können zusätzlich bei bestimmten Gebäuden im Altort (Sanierungsgebiet) steuerliche Begünstigungen nach dem Einkommenssteuergesetz beansprucht werden. Interessierte sprechen hierzu bitte mit ihrem Steuerberater bzw. dem zuständigen Finanzamt.

Das ist noch wichtig!

Die genauen Förderbestimmungen sind in den Richtlinien zum kommunalen Förderprogramm des Marktes Wilhermsdorf zur Durchführung privater Fassadengestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Altorterneuerung (Kommunales Fassadenprogramm) vom 15.06.2018 zu finden.

Kosten, die vor Abschluss der Sanierungsvereinbarung entstanden sind, sind nicht förderfähig.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Der Fördersatz wird für jeden Einzelfall beschlossen.

Informationen zum Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gem. §7h Einkommenssteuergesetz (EStG)

Sonderabschreibungen

Die Angaben dieses Merkblattes sind als allgemeiner Hinweis zu verstehen. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit im steuerrechtlichen Sinne kann nicht übernommen werden.

Erkundigungen beim Finanzamt oder einer Steuerfachkraft sind einzuholen.

Der Markt Wilhermsdorf übernimmt keine Gewähr.

Erhöhte Absetzung nach § 7h EStG bei Gebäuden in Sanierungsgebieten

  • Herstellungskosten für Baumaßnahme: 7 Jahre zu 9 % / weitere 4 Jahre zu 7 %
  • Anschaffungskosten: 7 Jahre zu 9 % / weitere 4 Jahre zu 7 %

Voraussetzungen

  • Objekt liegt im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet
  • Maßnahme dient der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen.
  • Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des §177 BauGB zur Beseitigung von Missständen und zur Behebung von Mängeln

Bescheinigungsfähige Aufwendungen

  • Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des §177 BauGB
  • Maßnahmen an Gebäuden, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen, dazu gehören Maßnahmen
    • die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung des Gebäudes dienen
    • Umnutzung und Umgestaltung eines Gebäudes
    • Maßnahmen zur notwendigen Anpassung an den allgemeinen Wohnstandard
  • Planungs- und Baunebenkosten für vorgenannte Maßnahmen

NICHT bescheinigungsfähig

  • Aufwendungen für den Erwerb der Immobilie (Kaufpreis, Notargebühren, Grunderwerbssteuer etc.)
  • Versicherungen (z. B. Bauwesenversicherung, Bauherrenhaftpflicht,..)
  • Sogenannte Luxusmodernisierungen
  • Abriss und Wiedereinrichtung von Gebäuden und Gebäudeteilen
  • Laufende Instandhaltung; Reparatur- und Wartungskosten für vorhandene technische Gebäudeeinrichtungen
  • Ausstattung (z.B. Einbaumöbel, Lampen, Spiegel,..)
  • Kosten für Maßnahmen außerhalb des Gebäudes (Außenanlagen, Stellplätze, Gas, Strom, etc.)
  • Herstellungsbeiträge für Kanal und Wasser

Diese Aufzählung ist nicht abschließend und ist im Einzelfall mit einer Steuerfachkraft oder dem Finanzamt zu klären.

Antragsunterlagen

1. für vertragliche Vereinbarung vor Baubeginn

  • Modernisierung schriftlich beantragen mit:
    • Planungs- bzw. Bauantragsunterlagen (Lageplan, Grundrisse, Fassadenansichten, ggf. Freiflächenkonzept)
    • Maßnahmenbeschreibung
    • Kostenschätzung (in Gewerke gegliedert)
    • Angabe des Durchführungszeitraumes
  • Abschluss und Gegenzeichnung einer Modernisierungsvereinbarung mit dem Markt Wilhermsdorf

Bescheinigungsfähig sind nur Maßnahmen, zu deren Durchführung sich der Eigentümer gegenüber der Gemeinde vor Beginn der Baumaßnahme verpflichtet hat.

2. Erteilung der Bescheinigung nach Abschluss der Baumaßnahmen

  • Eigentümer muss schriftlich die Ausstellung der Bescheinigung beim Markt beantragen, mit:
    • nach Gewerken gegliederte Kosten-/Rechnungsaufstellung
    • Originalrechnungen mit zugehörigen Zahlungsbelegen (werden nach Prüfung zurückgegeben)
    • unter Angabe anderer Zuschüsse/Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln

Vorlage der Bescheinigung beim Finanzamt

  • Die Bescheinigung ist nicht alleinige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung. Die Finanzbehörde prüft weitere steuerrechtliche Voraussetzungen

Weitere Absetzungsmöglichkeiten und Steuerbegünstigungen

Erhöhte Absetzung nach § 7 i EStG bei Baudenkmalen
  • Herstellungskosten für Baumaßnahme: 7 Jahre zu 9 % / weitere 4 Jahre zu 7 %
  • Anschaffungskosten: 7 Jahre zu 9 % / weitere 4 Jahre zu 7 %

Steuerbegünstigungen nach § 10 f EStG für zu
eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale

  • Aufwendungen an einem eigenen Gebäude können für 9 Jahre zu 9 %
    wie Sonderausgaben abgezogen werden.
                                           Sprechen Sie mit Ihrer Steuerfachkraft oder dem Finanzamt.

Genauere Informationen/einen Überblick erhalten Sie mit einem Klick auf dem >> Infoblatt des Marktes Wilhermsdorf <<

Leitfaden Bauen und Sanieren

Der Leitfaden ist eine erste Hilfestellung, die Interessierte bei Ihrem Sanierungsprojekt oder nachhaltigem Bauvorhaben heranziehen können. Neben Anregungen zur Vorgehensweise und Förderprogrammen verweist die Broschüre auf informative Internetadressen sowie die vielen Expertinnen und Experten im Landkreis Fürth.

Starten Sie Ihr Vorhaben und informieren Sie sich!

Zur Broschüre gelangen Sie >>HIER<<

Ausstellung: Auf die Plätze. Fertig. LebensRaum gestalten!

2019 wurde vom Regionalmanagement des Landkreises eine Ausstellung mit Best Practice Beispielen konzipiert, die es jetzt in einer digitalen Version gibt. Sie soll auf den bewussten Umgang mit Fläche aufmerksam machen  und Anregungen für die Innenentwicklung in Kommunen geben.

Die Neu- und Umnutzung von Gebäuden und Grundstücken im Ortskern bietet vielfältige Vorteile - auch im Vergleich zum Bauen im Neubaugebiet. Die Ausstellung gibt Eigentümern und Eigentümerinnen von solchen Gebäuden wertvolle Anregungen, wie sie umgestaltet werden können, Tipps zum Kosten sparen und Informationen zu Förderprogrammen.

Ein gelungenes Beispiel findet sich in Obermichelbach. Hier wurde eine vom Abriss bedrohte, die Ortsmitte prägende Scheune unter weitergehendem Erhalt der historischen Bausubstanz restauriert und zum Kinderhort umgebaut. Auch der Pinderturm neben dem heutigen Zirndorfer Landratsamt wurde in ein lichtdurchflutetes Bürogebäude umgewandelt. Darüber hinaus zeigt die Ausstellung spannende Maßnahmen von privaten Bauherr/innen und Best-Practice-Beispiele, die inspirieren!

Auch in den eigenen vier Wänden ist ein Besuch der Ausstellung möglich  >> zur digitalen Ausstellung

Zudem gibt es eine Begleitbroschüre zur Ausstellung, die Sie auch gerne beim Regionalmanagement vom Landratsamt Fürth (regionalmanagement@lra-fue.bayern.de) erhalten.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.