Dringend beachten!

Sämtliche Bauvorhaben im Sanierungsgebiet (siehe beigefügtem Schwarzplan) müssen bei der Gemeinde angezeigt werden!
Kommunales Förderprogramm
Hier erfahren Sie alles Notwendige über die Zuschüsse durch die Gemeinde für private Bauvorhaben im Altort.
Fassadenprogramm Markt Wilhermsdorf
Mit dem kommunalen Förderprogramm profitieren Eigentümer von Grundstücken im Sanierungsgebiet durch vielseitige Rückenstärkung des Marktes Wilhermsdorf.
- Sie bekommen eine kostenlose Architektenberatung durch unsere Sanierungsberaterin für Ihre geplanten Maßnahmen.
- Der Markt Wilhermsdorf zahlt Ihnen bei Firmenleistungen einen Zuschuss von bis zu 30% der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann dabei bis 20.000 € betragen.
- Bei Eigenleistung übernimmt der Markt Wilhermsdorf bis zu 50 % der Materialeistung der förderfähigen Kosten (Bagatellgrenze: 1.000€).
- Außerdem können zusätzlich bei bestimmten Gebäuden im Altort (Sanierungsgebiet) steuerliche Begünstigungen nach dem Einkommenssteuergesetz beansprucht werden. Interessierte sprechen hierzu bitte mit ihrem Steuerberater bzw. dem zuständigen Finanzamt.
Das ist noch wichtig!
Die genauen Förderbestimmungen sind in den Richtlinien zum kommunalen Förderprogramm des Marktes Wilhermsdorf zur Durchführung privater Fassadengestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Altorterneuerung (Kommunales Fassadenprogramm) vom 15.06.2018 zu finden.
Kosten, die vor Abschluss der Sanierungsvereinbarung entstanden sind, sind nicht förderfähig.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Der Fördersatz wird für jeden Einzelfall beschlossen.

- Glockenhofstraße 28, 90478 Nürnberg
- 0911 536950
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