Sprungziele

Update März 2024:

ERLEDIGT: 

  • Die Vermessungen sind abgeschlossen.
  • Auch die Eingabe der Aufmaße seitens des Fachbüros Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung ist erledigt. Die Eigentümerprüfung anhand der Grundsteuerdaten ebenfalls.

WEITERES VORGEHEN:

  • Das Anschreiben mit den Aufmaßblättern wird rechtzeitig vor der Bürgerversammlung, Anfang September, verschickt. Es beinhaltet die Kontaktdaten des Fachbüros für Fragen zur Flächenerfassung.
  • Zusammenstellung der Maßnahmenkosten
  • Abstimmungen zu dem Neuerlass der Satzungen
  • Die Bürgerversammlung ist am Mittwoch, den 25.09.2024 ab 18.00 Uhr im Saal des Gasthauses "Zur Linde" geplant.
  • Die Anhörungstermine im Rathaus finden am Donnerstag, den 26.09.2024 von 08.00 - 18.30 Uhr statt.
    • Natürlich werden die Berater auch vorher und nachher für telefonische Klärungen zur Verfügung stehen.
    • Die Änderungen der Anhörungstermine werden eingetragen und eventuelle Nachzügler geklärt
  • Bitte beachten Sie, dass konkrete Angaben über Gesamtkosten und -flächen erst nach sämtlichen Anhörungsgesprächen möglich sind.
  • Finale Kalkulation der endgültigen Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge (nachdem das endgültige Flächenverzeichnis feststeht)
  • Im Anschluss zeitlich versetzt die Satzungsbeschlüsse durch den Marktgemeinderat 
    1. Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Wilhermsdorf (Entwässerungssatzung - EWS) mit Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Wilhermsdorf (BGS-EWS)
    2. Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS)
  • Erst nach Inkrafttreten der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) werden Verbesserungsbeitragsbescheide versendet und die Beiträge fällig.

                                                                                                                                                                                                                                             

Update 27.10.2023:

Das Fachbüro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung teilte uns folgendes Update mit:

Ein paar Vermessungen sind noch durchzuführen. Anschließend müssen die Vermessungsergebnisse ausgewertet werden. Dies wird ca. 1 1/2 - 2 Monate Zeit in Anspruch nehmen. Die Eingabe der Ergebnisse erfolgt Anfang des nächsten Jahres. Im Anschluss daran wird es eine Informationsveranstaltung für Grundstückseigentümer*innen geben. (Mit der schriftlichen Einladung für diese Versammlung werden alle Grundstückseigentümer*innen eine Kopie der erfassten Aufmaße über ihre Grundstücks- und Geschossflächen erhalten.)
In anschließenden Anhörterminen wird dann nochmals Gelegenheit zur Einzelaufklärung gegeben; bei Unklarheiten können erforderlichenfalls Nachmessungen vor Ort durchgeführt werden.
Die dort festgestellten Änderungen/Berichtigungen/weitere Prüfungen werden anschließend erfasst und eingearbeitet.

                                                                                                                                                                                                                                             

Erstinformation vom 20. September 2023

Sehr geehrter/e Grundstückseigentümer/in,

das vom Markt Wilhermsdorf beauftragte Fachbüro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim führt ab der 41. Kalenderwoche 2023 (ab 09.10.2023) in einigen Ortsteilen der Gemeinde Vermessungen bzw. Aktualisierungen der vorhandenen Geschossflächen durch. Betroffen sind die Ortsteile Kirchfarrnbach, Oberndorf, Kreben (KOK) und Altkatterbach.

Die Vermessungen sind erforderlich, um die Grundlagen zur Kalkulation der zukünftigen Herstellungsbeiträge für die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen KOK und Altkatterbach zu ermitteln. Darüber hinaus werden diese Flächenermittlungen auch zur Berechnung eines anstehenden Verbesserungsbeitrages für die öffentliche Entwässerungseinrichtung KOK benötigt.

Für diese so genannten Globalberechnungen müssen von allen angeschlossenen und anschließbaren Grundstücken die tatsächlichen Geschossflächen ermittelt werden. Darunter fallen auch Flächen, die nicht baugenehmigungspflichtig sind und für die deswegen bei der Gemeindeverwaltung keine Unterlagen vorliegen. Da die zuletzt durchgeführten Erhebungen schon längere Zeit zurückliegen und in der vergangenen Zeit eine Fülle von Rechtsprechungsänderungen eingetreten sind, müssen diese Arbeiten nun zum rechtssicheren Erlass von endgültigen Beitragssatzungen vorgenommen werden.

Zum Zweck einer nachvollziehbaren und gerechten Berechnung werden die genauen Maße benötigt. Für diese Vermessungsarbeiten und Bestandserfassungen fallen für die Grund­stückseigentümer*innen keinerlei Kosten an.

Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten, voraussichtlich im Frühjahr 2024 werden die Grundstückseigentümer*innen zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, bei der sowohl über die endgültige Höhe der zukünftigen Beiträge für die öffentlichen Einrichtungen als auch über die Grundlagen zur Berechnung der beitragspflichtigen Flächen informiert wird.

Mit der schriftlichen Einladung für diese Versammlung werden alle Grundstückseigentümer*innen eine Kopie der erfassten Aufmaße über ihre Grundstücks- und Geschossflächen erhalten. In anschließenden Anhörterminen wird dann nochmals Gelegenheit zur Einzelaufklärung gegeben; bei Unklarheiten können erforderlichenfalls Nachmessungen vor Ort durchgeführt werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in den meisten Fällen die Wohngebäude nur von außen vermessen werden; hierzu muss in der Regel nur das Grundstück betreten werden. Nur wenn maßgebliche Daten, beispielsweise über die Fläche des Kellers oder den Ausbauzustand des Dachgeschosses nicht hinreichend genau von außen ermittelt werden können, ist auch ein Betreten dieser Gebäude erforderlich. Bei Nebengebäuden ist ein Betreten meistens erforderlich, um eventuell vorhandene Anschlüsse an die Entwässerungseinrichtung zu registrieren.

Die Rechtsgrundlage, wonach die Gemeinde – bzw. der im Auftrag handelnde Vertreter – Grundstücke betreten und Geschossflächen bei Gebäuden vermessen darf, ergibt sich aus Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V. mit §§ 99 ff. der Abgabenordnung (AO).

Bitte gestatten Sie den Vermessern Zutritt zum Grundstück und zu den Gebäuden, erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte und lassen Sie die Vermessungen zügig durchführen. Die Mitarbeiter des Fachbüros sind mit Vollmachten der Gemeinde ausgestattet und informieren Sie im Rahmen der Vermessungsarbeiten gerne auch persönlich.

Wir versichern Ihnen, dass im Zuge der Vermessungen neben den erforderlichen Beitragsflächen keinerlei persönliche Daten erfasst werden.

Uwe Emmert, Erster Bürgermeister

Ansprechpartnerin seitens der Gemeinde:

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.