Verbesserungsbeiträge Kirchfarrnbach, Oberndorf und Kreben
ERLEDIGT:
- Die Vermessungen sind abgeschlossen.
- Auch die Eingabe der Aufmaße seitens des Fachbüros Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung ist erledigt. Die Eigentümerprüfung anhand der Grundsteuerdaten ebenfalls.
- Die neue Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) ist rechtskräftig.
WEITERES VORGEHEN:
- Mitte September werden die finalen Beitragsbescheide an die Grundstückseigentümer versandt.
Hinweis zu den veröffentlichten Satzungen vom 20.12.2024
Die neue Entwässerungssatzung (Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Wilhermsdorf (Entwässerungssatzung - EWS)) gilt für alle - Kirchfarrnbach, Oberndorf, Kreben und Altkatterbach.
Eine Fassung der Beitrags- und Gebührenssatzung gilt für Kirchfarrnbach, Oberndorf und Kreben: (Beitrags- und Gebührenssatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Wilhermsdorf (BGS/EWS))
Eine Fassung der Beitrags- und Gebührenssatzung gilt nur für Altkatterbach: (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Wilhermsdorf (BGS/EWS))
Die o.g. Satzungen wurden im Mitteilungsblatt des Marktes Wilhermsdorf Nr. 51/24 vom 20.12.2024 veröffentlicht.
Die neue Verbesserungssatzung (Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS)) betrifft nur Kirchfarrnbach, Oberndorf und Kreben - auf Grundlage dieser Satzung werden die Verbesserungsbeitragsbescheide erlassen.
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Verbesserungsbeiträge, was sind das?
Für diese so genannten Globalberechnungen müssen von allen angeschlossenen und anschließbaren Grundstücken die tatsächlichen Geschossflächen ermittelt werden. Darunter fallen auch Flächen, die nicht baugenehmigungspflichtig sind und für die deswegen bei der Gemeindeverwaltung keine Unterlagen vorliegen. Da die zuletzt durchgeführten Erhebungen schon längere Zeit zurückliegen und in der vergangenen Zeit eine Fülle von Rechtsprechungsänderungen eingetreten sind, müssen diese Arbeiten nun zum rechtssicheren Erlass von endgültigen Beitragssatzungen vorgenommen werden.
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Wie wird der Beitrag berechnet?
Zum Zweck einer nachvollziehbaren und gerechten Berechnung werden die genauen Maße benötigt. Für diese Vermessungsarbeiten und Bestandserfassungen fallen für die Grundstückseigentümer*innen keinerlei Kosten an.
Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten, voraussichtlich im Frühjahr 2024 werden die Grundstückseigentümer*innen zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, bei der sowohl über die endgültige Höhe der zukünftigen Beiträge für die öffentlichen Einrichtungen als auch über die Grundlagen zur Berechnung der beitragspflichtigen Flächen informiert wird.
Mit der schriftlichen Einladung für diese Versammlung werden alle Grundstückseigentümer*innen eine Kopie der erfassten Aufmaße über ihre Grundstücks- und Geschossflächen erhalten. In anschließenden Anhörterminen wird dann nochmals Gelegenheit zur Einzelaufklärung gegeben; bei Unklarheiten können erforderlichenfalls Nachmessungen vor Ort durchgeführt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in den meisten Fällen die Wohngebäude nur von außen vermessen werden; hierzu muss in der Regel nur das Grundstück betreten werden. Nur wenn maßgebliche Daten, beispielsweise über die Fläche des Kellers oder den Ausbauzustand des Dachgeschosses nicht hinreichend genau von außen ermittelt werden können, ist auch ein Betreten dieser Gebäude erforderlich. Bei Nebengebäuden ist ein Betreten meistens erforderlich, um eventuell vorhandene Anschlüsse an die Entwässerungseinrichtung zu registrieren.
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Welche Grundstücke sind beitragspflichtig?
Die Rechtsgrundlage, wonach die Gemeinde – bzw. der im Auftrag handelnde Vertreter – Grundstücke betreten und Geschossflächen bei Gebäuden vermessen darf, ergibt sich aus Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V. mit §§ 99 ff. der Abgabenordnung (AO).
Bitte gestatten Sie den Vermessern Zutritt zum Grundstück und zu den Gebäuden, erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte und lassen Sie die Vermessungen zügig durchführen. Die Mitarbeiter des Fachbüros sind mit Vollmachten der Gemeinde ausgestattet und informieren Sie im Rahmen der Vermessungsarbeiten gerne auch persönlich.
Wir versichern Ihnen, dass im Zuge der Vermessungen neben den erforderlichen Beitragsflächen keinerlei persönliche Daten erfasst werden.
Uwe Emmert, Erster Bürgermeister