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Verbesserungsbeiträge Kirchfarrnbach, Oberndorf und Kreben

Hinweis zu den veröffentlichten Satzungen vom 20.12.2024

Die neue Entwässerungssatzung (Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Wilhermsdorf (Entwässerungssatzung - EWS)) gilt für alle - Kirchfarrnbach, Oberndorf, Kreben und Altkatterbach.
Eine Fassung der Beitrags- und Gebührenssatzung gilt für Kirchfarrnbach, Oberndorf und Kreben: (Beitrags- und Gebührenssatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Wilhermsdorf (BGS/EWS))
Eine Fassung der Beitrags- und Gebührenssatzung gilt nur für Altkatterbach: (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Wilhermsdorf (BGS/EWS))

Die o.g. Satzungen wurden im Mitteilungsblatt des Marktes Wilhermsdorf Nr. 51/24 vom 20.12.2024 veröffentlicht.

Die neue Verbesserungssatzung (Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS)) betrifft nur Kirchfarrnbach, Oberndorf und Kreben - auf Grundlage dieser Satzung werden die Verbesserungsbeitragsbescheide erlassen.

ERLEDIGT: 

  • Die Vermessungen sind abgeschlossen.
  • Auch die Eingabe der Aufmaße seitens des Fachbüros Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung ist erledigt. Die Eigentümerprüfung anhand der Grundsteuerdaten ebenfalls.
  • Das Anschreiben mit den Aufmaßblättern wurde rechtzeitig vor der Bürgerversammlung, Anfang September, verschickt. Es beinhaltete die Kontaktdaten des Fachbüros für Fragen zur Flächenerfassung.
  • Zusammenstellung der Maßnahmenkosten
  • Abstimmungen zu dem Neuerlass der Satzungen
  • Die Bürgerversammlung fand am Mittwoch, den 25.09.2024 ab 18.00 Uhr im Saal des Gasthauses "Zur Linde" statt.
  • Die Anhörungstermine im Rathaus waren am Donnerstag, den 26.09.2024 von 08.30 - 18.00 Uhr.
    • Natürlich standen die Berater auch vorher und nachher für telefonische Klärungen zur Verfügung.
  • Die Finale Kalkulation der endgültigen Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge

WEITERES VORGEHEN:

  • Im Anschluss zeitlich versetzt der Satzungsbeschluss durch den Marktgemeinderat für die "Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS)"
  • Erst nach Inkrafttreten der "Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS)" werden Verbesserungsbeitragsbescheide versendet und die Beiträge fällig.
                                                                                                                                                                                                                           

Hinweis zu den Aufmaßblättern für die Verbesserungsbeiträge für Kirchfarrnbach, Oberndorf und Kreben – aber auch Altkatterbach.

Wir bitten darum, dass die Aufmaßblätter genau überprüft werden.

Sollte bei der Überprüfung festgestellt werden, dass ggfs. Flächen zu viel mit einbezogen worden sind – ist es wichtig, dass Sie sich direkt ans Satzungsbüro (Nummer finden Sie auf dem Aufmaßblatt) wenden! -> Das gilt auch für die Grundstücke in Altkatterbach!!!

Diese Blätter sind Berechnungsgrundlage für alle folgenden Berechnungen, daher müssen Fehler schon jetzt behoben werden.

!! Hinweis: In den Aufmaßblättern, welche die Eigentümer im September erhalten, sind lediglich die Aufmaße für das Grundstück und keine Kosten enthalten. !!

                                                                                                                                                                                                   

vergangene Updates:

  • Am 25.09.2024 fand die Bürgerinfoveranstaltung im Gasthaus Behringer statt.
  • Im Anschluss daran wird die endgültige Festlegung der Kostenverteilung festgelegt.
  • Darauf folgt die Anpassung der Satzungen.
  • Die Bescheiderstellung erfolgt vorraussichtlich im 2. Quartal 2025.
  • Die Aufmaßblätter sollten zwischenzeitlich bei allen Grundstückseigentümer/innen eingegangen sein. Falls Sie Ihr Aufmaßblatt noch nicht erhalten haben, bitten wir Sie, sich umgehend mit der Bauverwaltung des Marktes Wilhermsdorf in Verbindung zu setzen.
  • Die Grundstückseigentümer müssten 2x Post bekommen haben. Ein Brief mit dem Aufmaßblatt und ein weiterer vom 1. Bürgermeister Uwe Emmert mit Hinweisen und Informationen.
  • Ein paar Vermessungen sind noch durchzuführen, anschließend findet die Auswertung der Vermessungsergebnisse statt (Dauer ca. 1 1/2 - 2 Monate).
  • Die Eingabe der Ergebnisse erfolgt Anfang 2024
  • Im Anschluss daran wird es eine Informationsveranstaltung für Grundstückseigentümer*innen geben. (Mit der schriftlichen Einladung wird eine Kopie der erfassten Aufmaße über die Grundstücks- und Geschossflächen erhalten)
  • In anschließenden Anhörterminen wird dann nochmals Gelegenheit zur Einzelaufklärung gegeben; bei Unklarheiten können erforderlichenfalls Nachmessungen vor Ort durchgeführt werden. Die dort festgestellten Änderungen/Berichtigungen/weitere Prüfungen werden anschließend erfasst und eingearbeitet.
  • Ab der 41. Kalenderwoche 2023 führt das vom Markt Wilhermsdorf beauftragte Fachbüro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim in einigen Ortsteilen der Gemeinde Vermessungen bzw. Aktualisierungen der vorhandenen Geschossflächen durch. Betroffen sind Kirchfarrnbach, Oberndorf, Kreben (KOK) und Altkatterbach. Die Vermessungen sind erforderlich, um die Grundlagen der Kalkulation der zukünftigen Herstellungsbeiträge für die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen KOK und Altkatterbach zu ermitteln. Darüber hinaus werden diese Flächenermittlungen auch zur Berechnung eines anstehenden Verbesserungsbeitrages für die öffentliche Entwässerungseinrichtung KOK benötigt.
  • Verbesserungsbeiträge, was sind das?

Für diese so genannten Globalberechnungen müssen von allen angeschlossenen und anschließbaren Grundstücken die tatsächlichen Geschossflächen ermittelt werden. Darunter fallen auch Flächen, die nicht baugenehmigungspflichtig sind und für die deswegen bei der Gemeindeverwaltung keine Unterlagen vorliegen. Da die zuletzt durchgeführten Erhebungen schon längere Zeit zurückliegen und in der vergangenen Zeit eine Fülle von Rechtsprechungsänderungen eingetreten sind, müssen diese Arbeiten nun zum rechtssicheren Erlass von endgültigen Beitragssatzungen vorgenommen werden.

  • Wie wird der Beitrag berechnet?

Zum Zweck einer nachvollziehbaren und gerechten Berechnung werden die genauen Maße benötigt. Für diese Vermessungsarbeiten und Bestandserfassungen fallen für die Grund­stückseigentümer*innen keinerlei Kosten an.

Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten, voraussichtlich im Frühjahr 2024 werden die Grundstückseigentümer*innen zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, bei der sowohl über die endgültige Höhe der zukünftigen Beiträge für die öffentlichen Einrichtungen als auch über die Grundlagen zur Berechnung der beitragspflichtigen Flächen informiert wird.

Mit der schriftlichen Einladung für diese Versammlung werden alle Grundstückseigentümer*innen eine Kopie der erfassten Aufmaße über ihre Grundstücks- und Geschossflächen erhalten. In anschließenden Anhörterminen wird dann nochmals Gelegenheit zur Einzelaufklärung gegeben; bei Unklarheiten können erforderlichenfalls Nachmessungen vor Ort durchgeführt werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in den meisten Fällen die Wohngebäude nur von außen vermessen werden; hierzu muss in der Regel nur das Grundstück betreten werden. Nur wenn maßgebliche Daten, beispielsweise über die Fläche des Kellers oder den Ausbauzustand des Dachgeschosses nicht hinreichend genau von außen ermittelt werden können, ist auch ein Betreten dieser Gebäude erforderlich. Bei Nebengebäuden ist ein Betreten meistens erforderlich, um eventuell vorhandene Anschlüsse an die Entwässerungseinrichtung zu registrieren.

  • Welche Grundstücke sind beitragspflichtig?

Die Rechtsgrundlage, wonach die Gemeinde – bzw. der im Auftrag handelnde Vertreter – Grundstücke betreten und Geschossflächen bei Gebäuden vermessen darf, ergibt sich aus Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V. mit §§ 99 ff. der Abgabenordnung (AO).

Bitte gestatten Sie den Vermessern Zutritt zum Grundstück und zu den Gebäuden, erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte und lassen Sie die Vermessungen zügig durchführen. Die Mitarbeiter des Fachbüros sind mit Vollmachten der Gemeinde ausgestattet und informieren Sie im Rahmen der Vermessungsarbeiten gerne auch persönlich.

Wir versichern Ihnen, dass im Zuge der Vermessungen neben den erforderlichen Beitragsflächen keinerlei persönliche Daten erfasst werden.

Uwe Emmert, Erster Bürgermeister

Ansprechpartnerin seitens der Gemeinde: