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Würdigung des ehrenamtlichen Engagements
im Jahr 2013 wurden zum Internationalen Tag des Ehrenamtes erstmals Ehrennadeln und die Auszeichnungen „Junger Held/in“ bzw. „Stiller Held/in“ an verdiente Ehrenamtliche im Landkreis Fürth verliehen. Auch für dieses Jahr ist ein Ehrenabend an diesem Tag geplant, an dem im Ehrenamt tätige Bürgerinnen und Bürger geehrt werden.
Mit der Ehrennadel verleiht der Landkreis Fürth eine Auszeichnung für langjähriges ehrenamtliches Engagement, diese ist in die drei Klassifizierungen Bronze, Silber und Gold unterteilt.
Berechtigt zur Einreichung von Vorschlägen zur Auszeichnung mit der Ehrennadel sind alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Fürth.
Ehrenamtliches Engagement, das bereits Gegenstand einer staatlichen Ehrung ist (z.B. aktiver Feuerwehr- oder Rettungsdienst oder Gemeinderatstätigkeit) bleibt bei den Ehrungen gem. § 1 Abs. 2 grundsätzlich unberücksichtigt.
Neben der Ehrennadel wurden die Auszeichnungen „Stiller Held/in“ und „Junger Held/in“ im Landkreis Fürth eingeführt, die jeweils einmal im Jahr verliehen werden. Zum zweiten Mal zeichnen wir mehrere Angehörige eines Vereins in der neuen Kategorie „Helden vor Ort” aus.
Mit der Auszeichnung „Stiller Held/in“ können Bürgerinnen und Bürger geehrt werden, die für einen Verein, einen Verband oder eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth liegt, eine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit ausführen ohne dafür gewählt zu sein oder eine Leitungs- bzw. Führungsfunktion innezuhaben.
Die Auszeichnung „Junger Held/in“ kann an Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, die für einen Verein, einen Verband oder eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth liegt, ein außergewöhnliches ehrenamtliches Engagement zeigen, verliehen werden.
Die Auszeichnung „Helden vor Ort“ kann an einen Verein, eine Gemeinschaft bzw. Gruppierung oder eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth liegt, und die ein besonderes
ehrenamtliches Engagement zeigen, verliehen werden.
Vorschlagsberechtigt für die Auszeichnungen „Stiller Held/Stille Heldin“ und „Helden vor Ort“ sind der Landrat, alle Kreisräte sowie Sie als Bürgermeister der Landkreisgemeinden. Für die
Auszeichnung „Junger Held/Junge Heldin“ liegt das Vorschlagsrecht darüber hinaus auch bei den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses.
Vorschläge werden bis zum 06.10.2025 entgegengenommen.
Weitere Infos zum Thema Ehrenamt finden Sie unter: Ehrenamtsbörse
Das Formular für Vorschläge finden Sie >>HIER<<