Vermessung und Abmarkung
Zuständig für die Vermessung der Grundstücksgrenzen und den Nachweis im Liegenschaftskataster ist für den Markt Wilhermsdorf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Neustadt a.d. Aisch.
Abmarkungen werden grundsätzlich von den staatl. Vermessungsbehörden vollzogen. Unterstützt werden die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung dabei von ehrenamtlichen Feldgeschworenen, umgangssprachlich auch "Siebener" genannt. Auf entsprechenden Antrag übernimmt das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung aus Neustadt a.d. Aisch die Ortung von nicht auffindbaren Grenzsteinen mit Hilfe der Feldgeschworenen.
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